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Datenschutzrichtlinie des BOGENPARADIES lesen

In Deutschland gilt das Waffengesetz, es definiert, was eine Waffe ist, und wie in Deutschland damit umgegangen werden muss.

Armbrust

Die Armbrust ist, im Gegensatz zum Bogen, eine Waffe. Die Armbrust ist vergleichbar mit einem Luft- oder Kleinkaliber Gewehr. Vielfach wird dieser Sachverhalt nicht richtig eingeschätzt, da die Armbrust ohne Waffenschein und ohne Waffenbesitzkarte ab einem Alter von 18 Jahren zu kaufen und zu besitzen ist. (siehe Waffengesetz, weiter unten)

Beim Schießen mit einer Armbrust sieht die Sache ganz anders aus. Der Schießstand auf dem eine Armbrust geschossen werden darf muss vom Ordnungsamt genehmigt werden und dazu von einem staatlich vereidigten Sachverständigen abgenommen sein.

Das BOGENPARADIES hat zur Zeit keinen für den Einsatz einer Armbrust geeigneten Schießstand! Daher darf im BOGENPARADIES nicht geschossen werden.

Am 6. Juli 2017 trat das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft. Die Gesetzestexte sind recht schwierig zu lesen, da unter anderem zwischen:

  • Waffen
  • Schusswaffen
  • Feuerwaffen
  • Gleichgestellten Gegenständen

unterschieden wird.

Die Armbrust ist dem Gesetz nach ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand. Der Verwaltungsvorschrift entsprechend, wird zwar mit einer Armbrust nicht geschossen aber es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als den Schusswaffen gleichgestellt angesehen wird.

Die wesentlichen Punkte in WaffG und WaffVwV sind:

Waffengesetz (WaffG)

WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1: Schusswaffen 1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

  • 1.1 Schusswaffen
  • 1.2 Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
  • 1.2.3 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.10 Armbrüste
3. Erlaubnisfreies Führen
3.2 Armbrüste
4. Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung
4.2 Armbrüste
7. Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
7.8 Armbrüste

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012

Zu § 27: Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

27.1 Allgemeines

27.1.1 Von einer Anlage nach § 27 Absatz 1 ist auszugehen, wenn der Ort, an dem geschossen werden soll, für diesen Zweck besonders hergerichtet ist. Hiervon ist dann auszugehen, wenn schießtechnische Ausstattungen und/oder sicherheitstechnische Einrichtungen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie von sonstigen Gefahren oder erheblichen Nachteilen für die Benutzer einer Schießstätte, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit vorgehalten werden. Fehlt es an einer solchen Anlage, so ist das Schießen mit einer Schusswaffe nur unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 5 und des § 12 Absatz 4 Satz 2 erlaubt. Nicht betroffen ist das Ein- und Anschießen im Jagdrevier.

Die Begrifflichkeit der Schießstätte umfasst nicht nur die eigentlichen zum Schießen bestimmten Schießstände, sondern auch Aufenthaltsbereiche sowie Nebenräume, die einen funktionalen Bezug zum Schießen aufweisen.

...

Wegen der Definition der Armbrüste als Waffen in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.2 sind Schießstätten für Armbrüste erlaubnispflichtig.

...

Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben.

27.4.2.3 Ausnahmen von Alterserfordernissen nach § 3 Absatz 3 können nicht nur personenbezogen, sondern auch veranstaltungsbezogen (z.B. zur Durchführung von sogenannten „Schnupper“-Tagen oder zur Durchführung eines Projekts der schießsportlichen Früherziehung mit Druckluftwaffen) erteilt werden (so auch Nummer 3.4). Für den Umgang mit Armbrüsten auf Schießstätten gelten die Altersgrenzen für Druckluftwaffen (12 Jahre, mit Ausnahmemöglichkeit) entsprechend.

WaffVwV Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.2

Hier werden beispielhaft Armbrüste als tragbare Gegenstände genannt, mit denen unter Speicherung der durch Muskelkraft eingebrachten Energie bestimmungsgemäß feste Körper verschossen werden und die deshalb den Schusswaffen gleichgestellt werden. Deshalb ist das WaffG auf diese Gegenstände beispielsweise auch in Bezug auf die das Schießen behandelnden Vorschriften des Waffenrechts (Erforderlichkeit Schießerlaubnis; Erlaubnispflicht für Schießstätten) anwendbar, auch wenn mit ihnen nicht im waffenrechtlichen Sinne geschossen wird (siehe Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 7). Satz 2 nimmt Gegenstände, die feste Körper mit einem Saugnapf als Spitze verschießen, von der Regelung aus. Die Bestimmung zur Beschaffenheit des Saugnapfes ist der DIN EN 71-1 entnommen, die Vorgaben der europäischen Spielzeug-Sicherheits-Richtlinie 88/378/EWG umgesetzt hat.

WaffVwV Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 1

Unter Erwerben ist das bewusste Erlangen der tatsächlichen Gewalt zu verstehen, d. h. die Möglichkeit, über den Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen. ...

WaffVwV Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 7

Mit Armbrüsten, Pfeil und Bogen oder Schleudern wird nicht im Sinne dieser Definition geschossen. ...

Da Armbrüste nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.2 aber als den Schusswaffen gleichgestellte tragbare Gegenstände eingestuft werden, gilt jedoch das Alterserfordernis von 18 Jahren.