Gültig für das BOGENPARADIES, im Langgewann 7, Hofheim am Taunus
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Aus Rücksicht auf die Sportler, Jugendliche und Kinder sind in der gesamten Anlage des BOGENPARADIES der Konsum und Vertrieb von Drogen jeder Art verboten! Hierzu zählen auch alkoholische und alkoholhaltige Getränke, jegliche Form des Rauchens, Medikamente und Ähnliches. Erkennbar unter solchem Drogeneinfluss stehenden Personen ist der Zutritt zur Anlage untersagt, das Schießen ist auch Personen unter leichtem (nicht erkennbarem) Drogeneinfluss nicht gestattet.
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Das BOGENPARADIES ist parteipolitisch neutral. Es bekennt sich zu den Grundsätzen der Menschenrechte, zur Freiheit des Gewissens, der Freiheit in demokratischer Gesellschaft und zur Religionsfreiheit. Das BOGENPARADIES wendet sich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie gegen antidemokratische, nationalistische und jegliche diskriminierende Tendenzen. Es fördert die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Es tritt allen auftretenden Diskriminierungen und Benachteiligungen von Menschen, insbesondere wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder Behinderung entgegen. Das BOGENPARADIES verurteilt jegliche Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer, sexueller oder anderer Art ist.
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Das BOGENPARADIES achtet die Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes, wie dies im Verhaltenskodex des Landessportbundes niedergelegt ist. Dieser Verhaltenskodex ist separat ausgehängt und alle Mitarbeiter haben diesen Verhaltenskodex unterzeichnet.
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Die Benutzung der gesamten Anlage des BOGENPARADIES ist ausschließlich während der gültigen Öffnungszeiten gestattet. Jeder Besucher hat sich unaufgefordert bei der Aufsicht anzumelden und in die entsprechenden Listen einzutragen.
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Der Besuch der gesamten Anlage des BOGENPARADIES erfolgt für alle Besucher auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Beschädigungen, Diebstahl und/oder Verlust an Leib und Gegenständen irgendeiner Art. Ausgenommen davon ist eine Haftung bei Vorsatz. Es wird empfohlen eigene entsprechende Versicherungen (Unfall, Hausrat etc.) abzuschließen.
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Grundsätzlich ist jeder Besucher für jegliche Schäden, die er verursacht selbst haftbar. Sorgeberechtigte/-pflichtige haften für die Personen, für die sie sorgeberechtigt/-pflichtig sind. Jeder Schütze muss über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen.
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Für den Schießbetrieb gelten folgende Sicherheitsregeln, welche von jedem Schützen zu jeder Zeit einzuhalten sind:
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So lange nicht der korrekte Stand (ein Fuß vor, ein Fuß hinter der Schießlinie) auf der Schießlinie eingenommen ist, bleiben alle Pfeile im Köcher.
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So lange sich jemand vor (in Richtung Ziel) der Schießlinie aufhält (egal wer, wo oder warum) bleiben ebenfalls alle Pfeile im Köcher.
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So lange irgendjemand am Schießen ist, darf niemand vor (in Richtung Ziel) die Schießlinie treten.
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Ein Bogen mit eingelegtem Pfeil muss immer in Richtung Ziel gehalten werden. Es darf ausschließlich auf das zum Standplatz gehörige Ziel gezielt und geschossen werden.
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Dehn-, Aufwärm-, Auszugs- oder Zielübungen dürfen ebenfalls nur entsprechend der §§ 7.1-7.4 ausgeführt werden.
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Schützen, die ihre Passe beendet haben, verlassen die Schießlinie. Zuschauer, Gäste etc. haben sich im Zuschauerbereich (hinter dem Schießstand) aufzuhalten.
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Nach Absprache mit der Aufsicht werden Passen zu 3 Pfeilen in 2 Minuten oder 6 Pfeilen in 4 Minuten geschossen. Die Hilfsschießlinien (gelb) dürfen im freien Training NICHT benutzt werden, sie sind speziellen Veranstaltungen vorbehalten.
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Es dürfen nur die markierten Bereiche beschossen werden. Schützen haben Distanzen zu wählen, die dies gewährleisten.
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Schützen müssen sich konzentrieren, jegliche Störung ist zu unterlassen, insbesondere sind das Rennen und Toben nicht gestattet, Zimmerlautstärke ist einzuhalten. Die Ausrüstung anderer Schützen darf nicht berührt oder gar verstellt werden.
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Auf den Schießbahnen gilt darüber hinaus die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, es ist für den Schießsport angemessene Sportkleidung zu tragen. Verhüllungen sind auf der gesamten Anlage nicht zulässig.
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Jegliche Form gewerblicher Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung des Betreibers gestattet. Der Betreiber behält sich vor, solche Aufnahmen zu eigenen Werbe- und Informationszwecken zu machen und zu veröffentlichen. Sollte ein Besucher mit Letzterem nicht einverstanden sein, so ist dies dem Betreiber im Vorfeld ausdrücklich anzuzeigen. Weiterhin behält sich das BOGENPARADIES eine Videoüberwachung der gesamten Anlage mit Aufzeichnung vor.
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Mit betreten der Anlage stimmt jeder Besucher dieser Haus-/Schießstandordnung zu. Sorge- und Erziehungsberechtigte haben mit den von ihnen betreuten Personen diese Hausordnung durchzusprechen, sich davon zu vergewissern, dass diesen die Hausordnung bekannt ist und dafür zu sorgen, dass diese sich an die Hausordnung halten. Dies gilt insbesondere für den § 7. Kindern und Jugendlichen ist das Schießen nur in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener gestattet, es sei denn, sie haben den Bogenführerschein des BOGENPARADIES abgelegt und es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Sorgeberechtigten vor. Gruppenleiter sind dafür verantwortlich, dass sich die Mitglieder ihrer Gruppe an diese Hausordnung halten.
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Zu jeder Zeit ist eine Aufsicht anwesend. Alle Anweisungen dieser Aufsicht sind bindend, sie übt das Hausrecht aus und wird Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung unterbinden, weiterhin wird bei Zuwiderhandlungen eine Bearbeitungsgebühr von 150 Euro berechnet und schwere Verstöße zur Anzeige gebracht. Eine Rückvergütung bereits bezahlter Gelder ist in solchen Fällen nicht möglich.